VOR-Schnupperticket der Gemeinde Kreuttal

VOR Schnupperticket

Ab 01.09.2024 bietet die Gemeinde Kreuttal das „VOR-Schnupperticket“ für ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger an, welche einen aufrechten Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kreuttal haben!


Das Schnupperticket ist ein VOR-KlimaTicket - MetropolRegion, eine Jahreskarte für die Region Niederösterreich, Wien (inkl. Kernzone) und Burgenland. Zur Verfügung stehen 2 Stück Jahreskarten, die gratis entliehen werden können.

Die Fahrkartengültigkeit:

Gültig bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich des VOR in Niederösterreich, Wien und Burgenland. Egal ob Sie in den Bus, Zug, U-Bahn oder Straßenbahn inkl. Wien Kernzone (Alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, ausgenommen Flughafenbus, Flixbus, CAT und touristische Verkehren) einsteigen.

Sie haben immer eine gültige Fahrkarte.

Hinweis: Gratis Fahrradmitnahme – Nutzer und Nutzerinnen des VOR KlimaTickets MetropolRegion können in der Wiener Bahn und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Wer darf eine Fahrkarte ausleihen?

Die Fahrkarte kann von Personen, welche einen aufrechten Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kreuttal haben, bis zu 3 Tagen pro Monat gratis ausgeliehen werden. Es stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnupperticket zur Verfügung.

Wie kann eine Fahrkarte reserviert werden?

- Bequem, direkt im Online-Kalender (www.schnupperticket.at) 

- dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich

- persönlich beim Bürgerservice im Gemeindeamt Hautzendorf

- telefonisch unter 02245/89 260 oder per E-Mail gemeinde@kreuttal.gv.at

Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind frühestens 2 Monate vor der Ausleihung möglich. Zu beachten ist, dass bei Reservierung per E-Mail diese erst nach Bestätigung durch die Gemeinde Kreuttal gültig.

Wie/Wo kann die Fahrkarte abgeholt werden?

Das Schnupperticket kann während der Amtsstunden des Entlehntages im Bürgerservice im Gemeindeamt Hautzendorf abgeholt werden. Bei der Entlehnung werden die Ticketübergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust) mit der Unterschrift bestätigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich.

Wann/Wo wird die Fahrkarte zurückgegeben?

Die Rückgabe des Tickets hat jeweils am selben Tag, unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung, bis spätestens 7:30 Uhr zu erfolgen. Sollten Sie das Ticket außerhalb der Amtsstunden zurückgeben, geben Sie das Ticket in ein Kuvert und werfen Sie dieses in den Postkasten am Gemeindeamt Hautzendorf.

Wie oft darf die Fahrkarte pro Person entlehnt werden?

Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 3 Entlehnungstage pro Monat und insgesamt 15 Entlehnungstage pro Jahr beschränkt.

Was ist wenn?

- Beim Verlust der Fahrkarte hat der Entlehnende den vollen Fahrkartenwert (aktueller Tarif lt. VOR Verbund) zu ersetzen.

- Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben, so wird dem Fahrkarten-Nutzer eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Karte verrechnet.

- Kann die Karte aufgrund verspäteter oder ausbleibender Rückgabe nicht an den Folgenutzer ausgehändigt werden, so kann dieser für seine Fahrt Einzelfahrschein(e) direkt bei den ÖBB-Ticketschaltern käuflich erwerben. Hier ist darauf zu achten, dass die günstigste Alternative gewählt wird. Die dadurch entstandenen Kosten können im Anschluss bei der Gemeinde Kreuttal eingereicht werden.

- Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Bürgerservice telefonisch zu verständigen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte während der Amtsstunden an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices der Gemeinde Kreuttal.

Datenschutz

Die Gemeinde Kreuttal als Administrator des Online-Kalenders ist berechtigt, die Daten aller im Kalender eingetragenen Schnupperticket-Nutzer einzusehen.