Hinweis | Wer sich als Hundehalterin oder Hundehalter ab dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich samt folgenden Angaben und Nachweisen zu melden: - Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde;
- im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde:
- Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde für alle Hunde
- zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Nähere Informationen im Gemeindeamt |